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Hamburger Schutzerklärung gegen Scientology zulässig

Verwaltungsgericht weist Klage ab - Vordruck darf weiter verbreitet werden - Tausendfacher Einsatz in der Wirtschaft

Es war ein Musterprozess von bundesweiter Bedeutung - und endete mit einer Niederlage für die Scientology-Organisation. Am Freitag hatte das Hamburger Verwaltungsgericht zu entscheiden, ob die so genannte Technologieerklärung, mit der sich Unternehmen gegen die Infiltration durch Scientologen schützen können, zulässig sei. Nach kurzem Schlagabtausch in der mündlichen Verhandlung stand fest: Hamburgs engagierte Scientology-Gegnerin Ursula Caberta darf die Erklärung weiter verbreiten.

Anfang der 90er Jahre hatte die Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology bei der Innenbehörde das Papier zusammen mit ihrem Team entwickelt, seither ist der Vordruck deutschlandweit tausendfach zum Einsatz gekommen. Unternehmen oder Privatleute können sich darauf von Geschäftspartnern bescheinigen lassen, dass diese nicht nach der Technologie von Scientology-Begründer L. Ron Hubbard arbeiten, und sie im gegenteiligen Fall zur Führung ihres Betriebes ablehnen. Scientologen ist es unmöglich, diese Erklärung zu unterschreiben.

Die Gerichtsentscheidung war besonders von der Organisation mit großer Spannung erwartet worden: So reiste eigens der Deutschland-Chef der Scientologen, Helmut Blöbaum, mit seinem Stab an, um im Verhandlungssaal dabei zu sein. Sein Rechtsvertreter Wilhelm Blümel wollte Ursula Caberta bei Androhung von 2000 Mark Strafe für jeden einzelnen Fall gerichtlich verbieten lassen, die "Technologieerklärung" in Umlauf zu bringen, sie Dritten gegenüber in Beratungsgesprächen zu empfehlen oder für ihre Anwendung ganz allgemein zu werben.

Damit hatten sich die Scientologen der Klage zweier Gewerbetreibender anschließen wollen. Diese hatten ihre Geschäftsgrundlage gefährdet gesehen, weil Unternehmen ihre Verträge mit ihnen gekündigt hatten, nachdem sie sich geweigert hatten, die "Technologieerklärung" zu unterschreiben.

Das Verwaltungsgericht wies alle drei Klagen ab: Die Kammer erklärte die Erweiterung durch die Scientologen für unzulässig, weil es der Organisation um Religions- und Vereinsfreiheit, den betroffenen Geschäftsfrauen aber um ihre Berufsausübung gehe. Auch im Fall der beiden Gewerbetreibenden sah das Gericht keinen direkten Zusammenhang zwischen der Verbreitung der "Technologieerklärung" durch die behördliche Arbeitsgruppe einerseits und der freien unternehmerischen Entscheidung, Scientologen nicht zu beschäftigen und die "Technologieerklärung" auch tatsächlich einzusetzen, andererseits. Dieses Verhalten sei der Behörde nicht direkt zuzurechnen, so die Richter.

In der mündlichen Verhandlung schossen die Argumente zuvor hin und her: Rechtsanwalt Blümel beklagte die Diskriminierung von Scientologen in Deutschland, erinnerte an die Judenverfolgung während des Dritten Reiches sowie die heutige Ausgrenzung von Türken und bemühte sogar die Menschenrechtskonvention. Angestellte, die jahrzehntelang ihre Arbeit verrichteten, würden plötzlich mit "dem Sektenfilter" konfrontiert und verlören von heute auf morgen ihren Job, nur weil sie Scientologen seien, so Blümel. "Wenn jemand als Scientologe enttarnt wird, ist das sein bürgerliches Aus." Es werde "eine furchtbare Antistimmung" geschürt, und daran sei Ursula Caberta mitschuldig - eine Anschuldigung, die die Gescholtene mit sichtbarer Befriedigung entgegennahm.

"Es geht nicht um die Diskriminierung einer Religion, denn das ist Scientology nicht", stellte dagegen Rüdiger Hintze, Rechtsvertreter der behördlichen Arbeitsgruppe, klar. "Wir erfüllen nur unsere staatliche Aufgabe, über die Gefährlichkeit dieser Gruppe aufzuklären und die erforderlichen Instrumente zu entwickeln, mit denen sich Betroffenen schützen können." Ob jemand die "Technologieerklärung" nutze, sei seine Sache. In der Regel hätten die Unternehmen die Entscheidung, Scientologen nicht beschäftigen zu wollen, längst getroffen, wenn sie zur Beratung kämen. "Dafür ist nicht die Arbeitsgruppe verantwortlich", so Hintze. Man bekämpfe auch nicht das Glaubensbekenntnis der Scientologen, sondern die Technologie von Hubbard.

Die Scientologen können gegen die gestrige Entscheidung Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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